Das Jugendamt

12. September 2012 | Von | Kategorie: Allgemeines, News

Das Jugendamt – was machen die eigentlich?

 

Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage wissen 37 Prozent der Befragten mit minderjährigen Kindern nicht, welche Leistungen Jugendämter anbieten. Deswegen versorgt die Seite www.unterstuetzung-die-ankommt.de Interessierte mit Informationen über Leistungen und Aufgabenfelder der Jugendämter in Deutschland.

 

Folgende Fragen werden auf www.unterstuetzung-die-ankommt.de beantwortet:

  • Was macht das Jugendamt?
  • Wie ist das Jugendamt aufgebaut?
  • Wie unterstützt das Jugendamt?
  • Qualität in Jugendämtern?
  • Wie arbeiten Jugendämter?

 

 

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
Geschäftsführung Landesjugendamt Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Postfach 2964, 55019 Mainz
Rheinallee 97 – 101, 55118 Mainz
Tel.: 06131 967-162
Fax: 06131 967-12162
E-Mail: bagljae@lsjv.rlp.de

 

 

Allgemeiner Sozialdienst

  • Beratungsangebote für Familien

Persönliche Beratung in aktuellen Krisen- und Notsituationen in Familien, z.B. Erziehungsschwierigkeiten, Generationskonflikte, Schulprobleme usw.

  • Ambulante, familienunterstützende Hilfen

Unterstützung der Familien durch direkte Hilfestellungen, wenn die Beratung nicht mehr ausreicht, um aktuelle massive Krisensituationen zu bewältigen.

  • Unterbringung und Betreuung in Pflegefamilien und Einrichtungen

Wenn ambulante Hilfen letztlich nicht mehr ausreichen und das Wohl junger Menschen und deren Familien nicht gewährleistet ist, kann eine Unterbringung in einer Pflegefamilie bzw. einer Jugendhilfeeinrichtung (betreutes Wohnen, Heim) notwendig sein.

  • Mitwirkung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Jugendgerichtshilfe bei Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Volljährige
Familiengerichtshilfe (Sorge- und Umgangsrecht)
Vormundschaftsgerichtshilfe bei einer Gefährdung des Kindeswohls

 

Amtsvormundschaften/-pflegschaften, Beistandschaften

Das Jugendamt wird vom Amtsgericht in besonderen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen zum Amtsvormund/-pfleger bestimmt:
– Übernahme des ganzen oder teilweisen Sorgerechts
– Verwaltung des Einkommens und Vermögens
bzw. übernimmt auf Wunsch eines alleinsorgeberechtigten Elternteils eine Beistandschaft für das Kind mit folgenden Aufgaben:
– Feststellung der Vaterschaft und/oder
– Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
weitere Leistungen:

  • Beratung und Unterstützung alleinerziehender Mütter und Väter sowie junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

– Kostenfreie Beurkundung eines Unterhaltsanspruches gegenüber einem Elternteil
– Kostenfreie Beurkundung von Sorgeerklärungen (gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern)

 

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss zur Sicherstellung des Kinderunterhaltes bekommen Kinder alleinerziehender Elternteile (Mütter oder Väter), wenn der andere Elternteil
– den gesetzlichen Unterhalt nicht sicherstellt oder
– zur Sicherstellung des Unterhaltes ganz oder teilweise nicht in der Lage ist
Leben beide Elternteile zusammen (verheiratet oder unverheiratet), so sind Unterhaltsvorschussleistungen ausgeschlossen. Sofern Unterhaltsvorschuss gewährt wird, müssen die Leistungen von dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, erstattet werden, soweit dieser dazu in der Lage ist.

 

 

 

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