Zuschüsse

Zuschüsse!?

Jugendgruppen, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen, die auf Bundes-, Landes- oder örtlicher Ebene anerkannt sind, können im Rahmen der “Richtlinien des Landkreises Emsland vom 01.01.2008 zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften” und der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse für folgende jugendpflegerische Aktivitäten erhalten:

 

Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die Teilnehmer ihren Wohnsitz im Landkreis Emsland haben und höchstens 27 Jahre alt sind.

 

Die Bezuschussung von “Jugendwanderungen, -fahrten und -lager” und “Internationalen Begegnungen” erfolgt grundsätzlich über die jeweiligen Gemeinden/Städte.

 

Jugendwanderungen, -fahrten und -lager, an denen Teilnehmer aus mindestens 3 Städten/(Samt)-Gemeinden im Landkreis Emsland beteiligt sind, sind direkt an den Landkreis zu senden.

 

 

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Zahl der Gruppenleiter

Vorläufiges Programm


Verband

Ansprechpartner

Straße, Nr.

PLZ, Ort

Email Adresse

Telefon

 

Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an die Kollegen der Jugendpflege unter der Telefonnummer 05931/44-2462 bzw. schreibt per E-Mail an Guenter.Koetting@emsland.de.

 

Weitere Zuschüsse können für vorbildliche und beispielgebende Projekte/Aktionen der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit von Jugendlichen für Jugendliche gewährt werden, z.B. für Filmnächte, Veranstaltungen zur Gewaltprävention, Mädchenarbeit, Aktionswochen, Musikveranstaltungen, Umgang mit Neuen Medien usw. Informationen hierzu erhaltet ihr unter der Tel.Nr.: z.B. 05931/44-2463, E-Mail: Carolin.kleene@emsland.de