Bund oder Zivi

Bund oder Zivi? – Das ist hier die Frage!

Zivildienst oder Bundeswehr

Ich muss zum Bund!
– die allgemeine Wehrpflicht –

Mit der Erfassung geht es los!

Im Alter von ca. 17 Jahren teilt dir das Einwohnermeldeamt mit, dass deine persönlichen Daten an das Kreiswehrersatzamt (KWEA) übermittelt wurden.
Deinen ersten Kontakt mit der Bundeswehr bekommst du aber, wenn dir das KWEA den Fragebogen zur Musterungsvorbereitung zuschickt. Darin sollst du unter anderen Angaben über Deine Schul- oder Berufsausbildung machen. Mit diesen Angaben wird dann ein Musterungstermin festgelegt. Die Musterung findet regelmäßig im letzten Jahr deiner Berufs- oder Schulausbildung statt, damit du möglichst zeitnah im Anschluss an diesen Termin einberufen werden kannst.

Hinweis:
Abiturienten und Absolventen der Fachoberschule werden beginnend im Jahr vor dem Schulabschluss ab September bis Januar des folgenden Jahres gemustert. Eine frühere Musterung ist auf Antrag beim KWEA grundsätzlich möglich.

Die Musterung

Die Musterung ist Voraussetzung für Deine Einberufung. Dort wird entschieden, ob du überhaupt für den Zivildienst in Frage kommst oder ob es irgendwelche Hinderungsgründe für eine Einberufung gibt. Deshalb wirst du sowohl medizinisch, als auch psychologisch untersucht.
Bei der Musterung wird auch über Anträge auf Befreiung oder befristete Zurückstellung vom Wehrdienst entschieden.
Die Eignungsfeststellung soll dabei helfen, für welche Tätigkeiten du bei der Bundeswehr eingesetzt wirst. Hier darfst du auch Deine Wünsche äußern. Wenn du den genauen Ablauf der Musterung erleben möchtest, dann besuche das virtuelle Kreiswehrersatzamt.

Nach den Ergebnissen der Untersuchungen wirst dir einer der folgenden Tauglichkeitsgrade zugeteilt: „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“ (in diesem Falle wirst du zu einem späteren Zeitpunkt erneut gemustert) und „nicht wehrdienstfähig“ (d.h. du bist ausgemustert und wirst nicht zum Dienst herangezogen). Wenn du dann „wehrdienstfähig“ sein solltest, wird außerdem ein Verwendungsgrad festgelegt, dass du während deines Dienstes auch nicht überfordert wirst. Und diese sehen so aus:

* voll verwendungsfähig (T1)
* verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten (T2)
* verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3)
* verwendungsfähig für bestimmte Tätigkeiten des Grundwehrdienstes unter Freistellung von der Grundausbildung (T7)

Das zuständige Kreiswehrersatzamt (KWEA)

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an dein zuständiges Kreiswehrersatzamt:

Kreiswehrersatzamt Meppen
Herzog-Arenberg-Str. 12
49716 Meppen

Telefon: 05931 – 43-0
Telefax: 05931 – 43-1091

Sprechzeiten:
Mo.-Do.: 8.00 – 15.30 Uhr
Fr.: 7.30 – 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Auskunfts- und Beratungszentrum (ABZ): 05931 – 43-1035 oder -1068

Nähere Informationen zu den Kasernen und zur Ausbildung vor Ort erhaltet Ihr künftig auf den Internetseiten der Standorte, die sich momentan im Aufbau befinden.

Wehrpflichtgesetz

Weitere Informationen über Wehrpflicht, Befreiung vom Wehrdienst, Wehrdienstausnahmen etc. kannst du am besten direkt im Wehrpflichtgesetz nachlesen (zum größten Teil leicht verständlich). Die genauen Gesetzestexte und weitere Tipps vom Fachmann findest du unter:  https://www.anwalt-wehrrecht.de/