Praktika für Studenten, Auszubildende und junge Arbeitnehmer

Unterstützung – LEONARDO-Stiftung:

Innerhalb Europas fördert die EU im Rahmen ihres Berufsbildungsprogramms LEONARDO Auslandspraktika von Jugendlichen, die sich noch in der Erstausbildung befinden oder aber bereits ins Arbeitsleben eingetreten sind, sowie von Studenten und Absolventen technologiebezogener Studiengänge. Leonardo ermöglicht es, Arbeitserfahrungen im Ausland zu sammeln und sich aus erster Hand mit dem Berufs- und Arbeitsleben in einem anderen EU-Mitgliedstaat vertraut zu machen.

Jugendlichen in der Erstausbildung unter 28 Jahren können Praktika von kurzer (drei bis zwölf Wochen) oder langer (drei bis neun Monate) Dauer in einem Ausbildungszentrum oder einem Unternehmen in einem anderen EU-Land angeboten werden. Auch junge Arbeitnehmer und junge Arbeitslose können sich für ein drei- bis zwölfmonatiges Praktikum in einer Firma oder einem Ausbildungszentrum in einem anderen Mitgliedstaat bewerben.

Hochschulstudenten und -absolventen können dank eines Systems länderübergreifender Projekte in einem anderen EU-Land Praktika in Unternehmen absolvieren. Die Organisation der Projekte erfolgt auf der Grundlage von Partnerschaften zwischen Firmen, Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen.

Wenn Du z.B. Student bist an einer Universität oder Fachhochschule in der Region Weser-Ems und ein Auslandspraktikum absolvieren möchtest, kannst Du Dich beim EU-Büro der Fachhochschule Osnabrück (koordinierende Stelle in der Region Weser-Ems) um ein LEONARDO-Stipendium bewerben. Die Chancen dafür stehen übrigens gut! Die Internet-Adresse lautet:

http://www.fh-osnabrueck.de/international0.html

Aufenthalt und Sozialversicherung für Praktikanten

EU-Bürger sind berechtigt, überall in der Europäischen Union an Praktika teilzunehmen, ohne daß sie dafür irgendeine offizielle Genehmigung einholen müssen. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nur bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten erforderlich.

Eine Bezahlung der Praktikumsarbeit verursacht keinerlei Probleme, denn die Vorlage eines Passes und eines Arbeitsvertrags ist völlig ausreichend. Schwierigkeiten kann es gelegentlich im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis für jene geben, bei denen während des Praktikums keine Bezahlung erfolgt. Da sie nicht „erwerbstätig“ sind, gelten für ihren Aufenthalt strengere Regelungen.

Die in diese Kategorie fallenden Personen müssen nachweisen, daß sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für ihre Bedürfnisse aufzukommen. Entscheidender Faktor hier ist der Schwellenwert für die Sozialversicherung. Das Einkommen muß höher sein als der Betrag, ab dem im Gastland normalerweise Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen besteht. Darüber hinaus verlangen die Behörden des Gastlandes einen Krankenversicherungsnachweis.

Für Studenten ist es weniger kompliziert, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Sie müssen keine Dokumente vorlegen, sondern lediglich erklären, daß sie genügend Geld haben, um im Gastland leben zu können. Es wird noch diskutiert, ob die Aufenthaltsregeln für „nichterwerbstätige Personen“ auch für Praktikanten Anwendung finden sollten. Eigentlich gibt es keinen Grund dafür, weshalb Praktikanten, die ihre Arbeit unentgeltlich verrichten, hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis anders behandelt werden als Studenten. Unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung dient ein Praktikum dem gleichen Zweck wie ein Studienjahr im Ausland.

Weiterführende Links zu Praktika, Studienaufenthalte … im Ausland

https://www.studying-in-us.org/de/

https://www.eurovacances.de/

https://www.interswop.de/

https://www.oneworld-jobs.org/

https://www.vec.bc.ca/german/frame1.htm

https://www.daad.de/info-f-d/index.html

Links zu internationalen Jugendbegegnungen:

https://www.ijgd.de/

https://www.dsjw.de/

https://www.dfjw.org/

https://www.ijab.de/