Bundeskinderschutzgesetz

Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit

12. September 2023 | Von
Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit

Seit vielen Jahren setzen sich die Vereine, Verbände und weitere Träger im Landkreis Emsland für den Schutz der Kinder und Jugendlichen ein. Der Landkreis Emsland stellt den überwiegend ehrenamtlich Tätigen hierfür Rüstzeug und Arbeitshilfen zur Verfügung, die gemeinsam mit der Stadt Lingen (Ems), dem Kreisjugendring Emsland, dem Kreissportbund und der Sportjugend Emsland sowie der Polizeiinspektion
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Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit

3. Februar 2022 | Von
Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit

Kinder und Jugendliche sind vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Insbesondere haben sowohl staatliche Institutionen als auch alle Träger und Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten, die Aufgabe, diese vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung zu bewahren. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis Emsland zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen in der
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Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit

25. Januar 2021 | Von

Kinder und Jugendliche sind vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Insbesondere haben sowohl staatliche Institutionen als auch alle Träger und Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten, die Aufgabe, diese vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung zu bewahren. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis Emsland zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen in der
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Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit

23. September 2020 | Von

Kinder und Jugendliche sind vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Insbesondere haben sowohl staatliche Institutionen als auch alle Träger und Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten, die Aufgabe, diese vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung zu bewahren.   Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis Emsland zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen in
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Bundeskinderschutzgesetz in der Jugendarbeit

1. November 2017 | Von

  Das Bundeskinderschutzgesetz steht für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland. Für die Jugendarbeit bedeutet es konkret, dass der Landkreis Emsland als Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet ist, Vereinbarungen mit Trägern zu schließen, um Kinder und Jugendliche bestmöglich vor Kindeswohlgefährdung und sexueller Gewalt zu schützen.   Seit dem Jahr 2014 schließt daher der Landkreis Emsland
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Infoveranstaltungen zum Bundeskinderschutzgesetz in der Jugendarbeit

7. Mai 2014 | Von

Kinder vor Gewalt schützen   April 2014/Meppen. In den vergangenen Wochen hatte der Landkreis Emsland die Verbände und Vereine angeschrieben, um Regelungen nach dem Bundeskinderschutzgesetz zu vereinbaren. Dieses Gesetz verpflichtet den Landkreis Emsland als Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, Vereinbarungen mit Trägern zu schließen, um Kinder und Jugendliche bestmöglich vor Kindeswohlgefährdung und sexueller Gewalt zu
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