Zuschüsse
Zuschüsse!?
Jugendgruppen, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen, die auf Bundes-, Landes- oder örtlicher Ebene anerkannt sind, können im Rahmen der Richtlinien (ab 1.1.2023 gelten neue Richtlinien für die Jugendförderung) und der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse für folgende jugendpflegerische Aktivitäten erhalten:
- Jugendwanderungen, -fahrten, -lager
- Internationale Begegnungen (ist bei den Gemeinden zu beantragen)
- Aus und Fortbildung von Jugendleitern/innen
- außerschulische Bildungsmaßnahmen
- Allgemeiner Gruppenbedarf (Zelte, Zeltlagermaterial, Geräte und Material) und Jugendprojekte
Antrag | Verwendungsnachweis
Die Bezuschussung von „Jugendwanderungen, -fahrten und -lager“ und „Internationalen Begegnungen“ erfolgt grundsätzlich über die jeweiligen Gemeinden/Städte.
Jugendwanderungen, -fahrten und -lager, an denen Teilnehmer/innen aus mindestens 3 Städten/(Samt)-Gemeinden im Landkreis Emsland beteiligt sind, sind direkt an den Landkreis zu senden.
Voranmeldung
Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an die Kollegen der Jugendpflege unter der Telefonnummer 05931/44-2432 bzw. schreibt per E-Mail an Guenter.Koetting@emsland.de.