Kinder- und Jugendschutz

Allgemeine Bestimmungen und Auflagen

Jugendschutz soll sicherstellen, dass Ihr in der Öffentlichkeit keinen Gefahren ausgesetzt werdet, die eure verantwortlich handelnden Eltern, wenn sie zugegen wären, nicht zulassen würden.
Natürlich kann Kinder- und Jugendschutz Erziehung nicht ersetzen, aber er kann dazu beitragen, sie zu ermöglichen und zu verbessern.

Gefährdung für euer körperliches, geistiges und seelisches Wohl kann aber in der modernen Gesellschaft so vielgestaltig sein, dass eine erschöpfende Regelung aller Gefährdungsmöglichkeiten nicht denkbar ist. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Generalklausel voran gestellt, die zuständige Behörden und andere Stellen auffordert, Euch von allen Orten fernzuhalten, wo Euch solche Gefahren drohen. Das können z.B. Orte sein, wo die Gefahr von Straftaten oder eine besondere Drogengefährdung oder auch eine Gefährdung durch Prostitution oder eine besondere Unfallgefahr oder anderes besteht.

Als Orientierungshilfe haben wir für Euch einen Auszug aus dem „Jugendschutzgesetz“ nachfolgend aufgelistet.

1) in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern)

Eltern und Veranstalter sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet. Eltern tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.

 

Hier findet Ihr alle Infos für eure geplanten Partys: https://koma-emsland.de/tipps-und-hilfe/9-tipps-fuer-eine-gute-party

 

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch an folgende Adresse wenden:
Fachbereich Jugend, Abt. Jugendarbeit/Jugendschutz, Ansprechpartner: Dominic Vähning, Tel.: 05931-44-1432, E-Mail: Dominic.Vaehning@emsland.de