Während einer öffentlichen Veranstaltung (Checkliste)

  • Schleuse mit angemessenem Platz für Einlasskontrollen
  • Eingang und Ausgang wenn möglich räumlich trennen
  • Auch bei großem Andrang und nach Kassenschluss die Einlasskontrollen nicht vernachlässigen
  • Altersgemäße Kennzeichnung der Gäste (z.B. unter 18 Jahre und über 18 Jahre) erleichtert die Kontrollen im Zelt und an der Theke
  • Keinen Fremdalkohol zulassen
  • Gefährliche Gegenstände, wie Flaschen, Dosen, Waffen usw. werden abgenommen
  • Nur die zulässige Personenzahl zur Veranstaltung zulassen (keine Überfüllung)
  • Regelmäßige Außenkontrollen, um dem „Trinktourismus“ vorzubeugen
  • Mit stark alkoholisierten Personen sachlich und ruhig umgehen
  • Das eingesetzte Personal bleibt nüchtern
  • Beim Einlass und Alkoholausschank Altersregelungen des Jugendschutzgesetzes beachten
  • Kein Alkohol an erkennbar Betrunkene
  • Mindestens ein akoholfreies Getränk günstiger anbieten als das günstigste alkoholische Getränk (hochgerechnet auf das gleiche Volumen)
  • Rauchverbot bei Veranstaltungen in umschlossenen Räumen. Nur erlaubt in einem räumlich getrennten Nebenraum
  • Der Veranstalter hatd as Hausrecht und ist nicht verpflichtet, alles was vom Gesetz her möglich wäre, zu erlauben (z.B. Einlass ab 18 Jahrebn, kein Verkauf von branntweinhaltigen Getränken, betrunkene Gäste nach Hause schicken, …)
  • Zum Eigenschutz am besten immer mindestens zu zweit arbeiten

 

Quelle: Jugendschutzgesetz – Stand 1. November 2008

Mitwirkende: Caritasverband – Fachambulanz für Suchtprävention u. Rehabilitation; Diakonisches Werk – Fachambulanz Sucht Emsland; Polizeiinspektion Emsland /Grafschaft Bentheim; Stadt Lingen – Jugendschutz; Stadt Lingen – Fachbereich Recht und Ordnung; Stadt Papenburg – Jugendschutz; Stadt Papenburg – Fachbereich Ordnung; Landkreis Emsland – Fachbereich Jugend; Landkreis Emsland – Fachbereich Sicherheit und Ordnung