Förderprogramm für Kinder und Jugendliche „Startklar in die Zukunft“

19. November 2021 | Von | Kategorie: News

Insbesondere Kinder und Jugendliche mussten in dieser Corona-Pandemie deutlich zurückstecken. Um Begegnungen von jungen Menschen wieder verstärkt zu unterstützen und soziale Einschränkungen zu kompensieren, hat das Land Niedersachsen das Programm „Startklar in die Zukunft“ aufgelegt. Der Landkreis Emsland als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Ansprechpartner für freie Träger nimmt Projektanträge der emsländischen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Lingen entgegen und begleitet sie. Die Stadt Lingen koordiniert als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Förderprogramm für das Stadtgebiet. Das Förderprogramm läuft ab sofort und wurde bis Juni bzw. Dezember 2023 verlängert. Antragsfrist ist, falls nicht anders ausgewiesen, der 01.09.2022.
UPDATE: Bei einigen Bausteinen wurde die Antragsfrist bis 15.11.2022 verlängert!

Innovationswettbewerb der Kinder- und Jugendarbeit

In den vier Kategorien „Demokratiebildung“, „Mobilität & ländlicher Raum“, „Vielfalt“ und „Sonderpreis: Zukunftsvisionen“ können sich öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bis zum 30. September 2022 mit einer Projektidee bewerben. Die insgesamt zehn besten Ideen werden mit 20.000 bis zu 35.000 Euro je Projekt prämiert.

Die Umsetzung der Projekte muss in der Zeit vom 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 erfolgen.

Zu beachten ist, dass die Projekte von jungen Menschen (mit)verantwortlich durchgeführt und gestaltet werden sollen.

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Jugendfeste

Städte, Samtgemeinden und Gemeinden können jeweils in Absprache mit freien Trägern, Vereinen und Verbänden einen Antrag für eine oder mehrere Veranstaltungen beim Landkreis Emsland einreichen. Der Landkreis Emsland stockt dabei die Hilfen des Landes für den Bereich der Kinder- und Jugendfeste in Höhe von 24.000 Euro um insgesamt zusätzliche 39.000 Euro auf. Somit können insgesamt maximal 3.500 Euro je Kommune für eine oder mehrere Veranstaltungen beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 90% der Gesamtausgaben. Kinder- und Jugendfeste sollen für junge Menschen bis 27 Jahren Gemeinschaft, Spiel und Geselligkeit bieten. Für die Teilnehmenden muss die Veranstaltung kostenfrei sein. Junge Menschen unter 27 Jahren müssen an der Planung beteiligt werden.
Die Antragsfrist wurde auf 15.11.2022 verlängert, aber das Kontingent für den Landkreis Emsland ist bereits aufgebraucht.

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Jugendplätze

Der zweite Baustein betrifft die Errichtung bzw. Aufwertung von Jugendplätzen mit dem Ziel, eine nachhaltige Aufenthaltsqualität für junge Menschen ab 14 Jahren im Wohnquartier zu schaffen. Auch hier sind Jugendliche bei der Planung zu beteiligen. Die Höhe der Zuwendung beträgt pro neu geschaffenem oder aufgewertetem Jugendplatz bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 35.000 Euro.
Die Antragsfrist wurde bis zum 15.11.2022 verlängert!

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Stärkung von digitalen Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit

Das Ziel des Förderbausteins ist, die Kinder- und Jugendarbeit adäquat auf die Herausforderungen, die mit einer Digitalisierung im Alltag von jungen Menschen einhergehen, auszustatten, damit die notwendigen technischen Voraussetzungen und qualifizierte Fachkräfte vorhanden sind. Zuwendungen werden gewährt für Personal- und Sachausgaben für die Planung und Durchführung von:

a) Verbesserung der digitalen Infrastruktur in der Kinder- und Jugendarbeit.

b) Fortbildung für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, die die Themen „Chancen und Gefährdung der Digitalisierung“ beinhalten oder Kompetenzen für die praktische Umsetzung der Digitalisierung vermitteln.

Die Förderbedingungen sehen zwei Empfängergruppen vor:

1. Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (Vereine / Verbände), die Leistungen nach § 11 oder 12 SGB VIII erbringen

Die Zuwendung beträgt maximal jeweils 2.000,- €.

Antrag beim Nds. Landesjugendamt.

Ansprechpersonen:

Herr Akay – Telefon: 0511-89701-359

Frau Gräwe – Telefon: 0511-89701-353

E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de  

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2. Landkreise und Städte mit eigenem Jugendamt (die Mittel können auch an Städte und Gemeinden weitergegeben werden)

Der Landkreis Emsland gibt die Mittel für die öffentliche Jugendhilfe als Erstempfänger an die Städte und Gemeinden weiter. Die Fördermittel zur Stärkung von digitalen Angeboten können von den Städten und (Samt)Gemeinden beantragt werden, die mit einer Jugendpflegerin bzw. einem Jugendpfleger eine kommunale Jugendarbeit vorhalten.
Die Zuwendung beträgt je Stadt oder (Samt)Gemeinde mit einer kommunalen Jugendarbeit 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.000 €.

Antrag beim Landkreis Emsland.

Ansprechperson: Herr Kötting – Telefon: 05931-44-2432

E-Mail: guenter.koetting@emsland.de

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Gefördert werden vom Land Niedersachsen in diesem Jahr zusätzlich:

  • Internationale Jugendbegegnungen im In- und Ausland
  • Kinder- und Jugendfreizeiten
  • eintägige Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen

Anträge sind direkt an das Niedersächsische Landesjugendamt zu richten. Antragsberechtigt sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Träger der freien Jugendhilfe wie Kirchengemeinden und Jugendverbände sowie deren Zusammenschlüsse in Niedersachsen. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 40 € je Teilnehmertag. Es sind keine kommunalen Mittel von Stadt oder Gemeinde und Landkreis sowie keine Eigenmittel nötig. Anträge müssen vor der Maßnahme, bis spätestens zum 31.10.2022 gestellt werden.

Die Richtlinie mit den entsprechenden Fördermodalitäten und die Antragsformulare können unter dieser Adresse abgerufen werden: www.soziales.niedersachsen.de/Startklar-in-die-Zukunft/

Weitere Auskünfte erteilt Frau Dumann vom Niedersächsischen Landesjugendamt unter der Telefonnummer 0511-89701-354 oder unter der E-Mail-Adresse aufholencorona@ls.niedersachsen.de.

UPDATE: Vom 01.10.2022 bis zum 15.11.2022 gibt es eine neue Antragsrunde. Dabei können ausschließlich Maßnahmen beantragt werden, die im Zeitraum vom 27.01.- 16.04.2023 durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm auf der Webseite des Landes Niedersachsen.

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