Landkreis fördert Zelte und Material für die Jugendarbeit
Jugendverbände und Jugendgruppen können Zuschüsse für ihre Arbeit beim Landkreis Emsland und den Städten und Gemeinden beantragen. Dies ist allen in der Jugendarbeit Aktiven bekannt. Neu ist nun, dass ab sofort auch Zuschüsse für die Anschaffung von Zelten und Lagerausrüstung sowie Material und Geräten für die Jugendarbeit beim Landkreis Emsland beantragt werden können.
Im Vorfeld haben der Kreisjugendring und die katholische Jugend im Emsland den dringenden Bedarf an Zelten und Lagerausrüstung sowie Material und Geräten für die Jugendarbeit an den Landkreis Emsland herangetragen. Der Kreistag hat daraufhin die Notwendigkeit erkannt und beschlossen, die Förderung dieser Materialien für die Jugendarbeit als Allgemeinen Gruppenbedarf in die Richtlinien des Landkreises Emsland zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften mit Wirkung vom 1.1.2019 aufzunehmen. In diesem Zuge wurde auch das Förderprogramm Offene Jugendarbeit für Jugendprojekte in die Richtlinien integriert sowie die Fördervoraussetzung für außerschulische Bildungsmaßnahmen auf 6 Zeitstunden (Tagesveranstaltungen) runtergesetzt.
Die neuen Richtlinien und der Antrags- sowie Abrechnungsvordruck können hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden.