Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit

23. September 2020 | Von | Kategorie: Bundeskinderschutzgesetz

Kinder und Jugendliche sind vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Insbesondere haben sowohl staatliche Institutionen als auch alle Träger und Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten, die Aufgabe, diese vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung zu bewahren.

 

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis Emsland zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe nach § 72a SGB VIII verpflichtet. Neben dieser zentralen Aufgabe, die mittlerweile regelmäßig z.B. durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses beim jeweiligen Verein oder Verband umgesetzt wird, ist eine Kultur des Hinschauens und des respektvollen und gewaltfreien Umgangs unerlässlich.

 

Der Landkreis Emsland ist seit dem Jahr 2014 bestrebt, möglichst viele Vereine, Verbände und freie Träger, die Kinder und Jugendlichen betreuen oder mit ihnen arbeiten, bei diesem Anliegen einzubeziehen, erfreulicherweise mit großem Erfolg. Die Vereinbarungen zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII werden im 3-jährigen Turnus aktualisiert. Daher werden viele Vereine und Verbände gerade angeschrieben.

 

Auch in diesem Jahr bietet der Landkreis Emsland in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Emsland, dem Kreissportbund und der Sportjugend Emsland sowie der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim und der Stadt Lingen (Ems) drei Online-Infoabende an, um die Gelegenheit zu geben, die Inhalte und die Notwendigkeit der Vereinbarung zu erläutern und Fragen zu stellen. Hierfür konnten jeweils Expert/-innen der emsländischen Beratungsstellen gewonnen werden, die über das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt referieren.

 

Die Online-Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

27.10.2020, 19:00 – 20:30 Uhr
Referent: Dr. Christopher Trouw, Psychologisches Beratungszentrum Papenburg

10.11.2020, 19:00 – 20:30 Uhr
Referenten: Dr. Dirk Themann, Beratungsstelle Logo des Deutschen Kinderschutzbundes Lingen und Justinus Jakobs, Psychologisches Beratungszentrum Lingen

16.11.2020, 19:00 – 20:30 Uhr
Referentin: Dr. Julia Siebert, Beratungsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes Emsland-Mitte

 

Zielgruppe:
Die Informationsveranstaltungen richten sich an:
• Ehrenamtliche Vorstände bzw. Verantwortliche für die Jugendarbeit im Verein / Verband
• Mitarbeiter/-innen der Städte und Gemeinden, die u.a. als Träger für die Jugendfeuerwehren, Jugendzentren und Schwimmbäder zuständig sind
• Ehren- oder hauptamtlich Beschäftigte in Kirchengemeinden, die für Zeltlager, Kinderchöre oder Büchereien zuständig sind
• Personen, die verantwortlich für gewerbliche und nicht gewerbliche Kurse oder Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind

 

Organisatorisches:
Es werden drei Online-Infoveranstaltungen mit jeweils unterschiedlichen Referent/-innen angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos; eine Anmeldung ist jedoch notwendig. Anmeldeschluss ist eine Woche vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin. Anmeldung mittels des Anmeldeformulars bitte per E-Mail an guenter.koetting@emsland.de oder schriftlich oder per Fax an den:

 

Landkreis Emsland
Fachbereich Jugend
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Tel. 05931-44 2432
Fax 05931-44 39 2432.

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

 

 

 

Links:

2020 – Vereinbarung § 72a LK Emsland mit Anlagen

2020 – Vereinbarung §§ 8a und 72a LK Emsland mit Anlagen

Anlage 1 Ansprechpartner

Anlage 2 – Wann muss ein Führungszeugnis eingesehen werden

Anlage 3 – Tipps zum Umgang mit Führungszeugnissen

Anlage 3a – Dokumentation Führungszeugnis

Anlage 3b – Bescheinigung Beantragung Führungszeugnis

Anlage 3c – Merkblatt Kosten Führungszeugnis

Anlage 4 – Beispiele Verhaltensrichtlinien

Straftaten nach § 72a SGB VIII – Stand 01-2018

 

Infoveranstaltung Schutz vor sexualisierter Gewalt Präsentation 16.11.2020

 

Interaktives Training zu Fragen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen: https://www.360-grad-achtsam.de

 

 

Weitere Informationen unter der E-Mail-Adresse jugend@emsland.de oder unter der Telefonnummer 05931-44 1440.

Ein Kommentar auf "Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit"

  1. […] Anmeldungen nimmt der Fachbereich Jugend per E-Mail (guenter.koetting@emsland.de) entgegen. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular gibt es hier. […]

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