Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit

25. Januar 2021 | Von | Kategorie: Bundeskinderschutzgesetz


Kinder und Jugendliche sind vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Insbesondere haben sowohl staatliche Institutionen als auch alle Träger und Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten, die Aufgabe, diese vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung zu bewahren.



Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis Emsland zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe nach § 72a SGB VIII verpflichtet. Neben dieser zentralen Aufgabe, die mittlerweile regelmäßig z.B. durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses beim jeweiligen Verein oder Verband umgesetzt wird, ist eine Kultur des Hinschauens und des respektvollen und gewaltfreien Umgangs unerlässlich.



Der Landkreis Emsland ist seit dem Jahr 2014 bestrebt, möglichst viele Vereine, Verbände und freie Träger, die Kinder und Jugendlichen betreuen oder mit ihnen arbeiten, bei diesem Anliegen einzubeziehen, erfreulicherweise mit großem Erfolg. Die Vereinbarungen zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII werden im 3-jährigen Turnus aktualisiert. Daher wurden Ende 2020 viele Vereine und Verbände erneut angeschrieben und in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Emsland, dem Kreissportbund und der Sportjugend Emsland sowie der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim und der Stadt Lingen Online-Infoabende angeboten.



Links für Vereine, Verbände und weitere Träger der Jugendarbeit

Vereinbarung § 72a LK Emsland mit Anlagen

Vereinbarung §§ 8a und 72a LK Emsland mit Anlagen

Anlage 1 Ansprechpartner

Anlage 2 – Wann muss ein Führungszeugnis eingesehen werden

Anlage 3 – Tipps zum Umgang mit Führungszeugnissen

Anlage 3a – Dokumentation-Führungszeugnis

Anlage 3b – Bescheinigung Beantragung Führungszeugnis

Anlage 3c – Merkblatt Kosten Führungszeugnis

Anlage 4 – Beispiele Verhaltensrichtlinien

Straftaten nach § 72a SGB VIII – Stand 01-2022

Infoveranstaltung Schutz vor sexualisierter Gewalt Präsentation 16.11.2020


Interaktives Training zu Fragen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen: https://www.360-grad-achtsam.de



Weitere Informationen unter der E-Mail-Adresse jugend@emsland.de oder unter der Telefonnummer 05931-44 1440.

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