Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit
Kinder und Jugendliche sind vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Insbesondere haben sowohl staatliche Institutionen als auch alle Träger und Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten, die Aufgabe, diese vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung zu bewahren.
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis Emsland zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe nach § 72a SGB VIII verpflichtet. Neben dieser zentralen Aufgabe, die mittlerweile regelmäßig z.B. durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses beim jeweiligen Verein oder Verband umgesetzt wird, ist eine Kultur des Hinschauens und des respektvollen und gewaltfreien Umgangs unerlässlich.
Der Landkreis Emsland, die Stadt Lingen (Ems), der Kreisjugendring Emsland, der Kreissportbund und die Sportjugend Emsland sowie die Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim haben daher eine kostenfreie Fortbildungsreihe „Schutzprozesse gemeinsam gestalten“ entwickelt. Sie ist ein weiteres Angebot für alle, die ehren- oder hauptamtlich mit Kindern und Jugendlichen tätig sind. Die Fortbildung dient dazu, das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt nicht aus dem Blick zu verlieren und darüber hinaus Grundlagen für ein Schutzkonzept im Verein zu erhalten.
Hier sind die Termine im Überblick:
1. Schutzprozesse – 24.02.2022, 19:00 Uhr online
Welche Formen sexualisierter Gewalt gibt es? Warum ist ein Schutzkonzept hilfreich?
2. Risikoanalyse – 20.04.2022, 19:00 Uhr online (neuer Termin!)
Wie erstellen wir eine Bestandsanalyse? Wie können wir unseren Verein / Verband sicherer machen?
WORKBOOK Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in der Jugendverbandsarbeit
3. Ablauf im Verdachtsfall – 26.04.2022, 19:00 Uhr online
Wie gehe ich bei einem Verdacht vor? An wen kann / sollte ich mich wenden?
4. Nähe und Distanz – 16.06.2022 19:00 Uhr online
Wie viel Nähe ist richtig? Verhaltensregeln im Umgang mit Kinder und Jugendlichen.
Links für Vereine, Verbände und weitere Träger der Jugendarbeit
Vereinbarung § 72a LK Emsland mit Anlagen
Vereinbarung §§ 8a und 72a LK Emsland mit Anlagen
Anlage 2 – Wann muss ein Führungszeugnis eingesehen werden
Anlage 3 – Tipps zum Umgang mit Führungszeugnissen
Anlage 3a – Dokumentation-Führungszeugnis
Anlage 3b – Bescheinigung Beantragung Führungszeugnis
Anlage 3c – Merkblatt Kosten Führungszeugnis
Anlage 4 – Beispiele Verhaltensrichtlinien
Straftaten nach § 72a SGB VIII – Stand 01-2022
Interaktives Training zu Fragen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen: https://www.360-grad-achtsam.de
Weitere Informationen unter der E-Mail-Adresse jugend@emsland.de oder unter der Telefonnummer 05931-44 1440.