Landkreis Emsland fördert Alternativangebote für Jugendliche
Aufgrund der vielfach ausgefallenen Sommerfreizeiten und Zeltlager werden viele Jugendverbände, Jugendgruppen und Kirchengemeinden kreativ und planen Alternativangebote unter Einhaltung der Hygienevorschriften und vorgegebenen Regelungen für die Kinder und Jugendlichen in ihren Gemeinden. Das sind Angebote, die als Zeltlager@home oder in Kleingruppen durchgeführt werden wie Bastelangebote, Workshops oder eine Schnitzeljagd.
Die überwiegend ehrenamtlich Aktiven leisten dabei viel Engagement und großen Einsatz. Daher hat der Landkreis Emsland entschieden, für Alternativangebote in den diesjährigen Sommerferien die Übernachtungsbedingung außer Kraft zu setzen. Damit können auch Angebote für Kinder und Jugendliche, die an mindestens vier Fördertagen mit oder ohne Übernachtung stattfinden, gefördert werden.
Es gelten die Bedingungen zur Förderung von Jugendwanderungen, -fahrten und -lager gemäß der Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland. Neben der Einreichung einer Teilnehmerliste müssen bei den Alternativmaßnahmen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten. Die Förderung ist auf ein Drittel der Gesamtausgaben begrenzt.
Anträge auf eine Kreiszuwendung für Alternativangebote sind mit Voranmeldung direkt an den Landkreis Emsland zu senden. Ein Vordruck für die Abrechnung wird in Kürze auf dieser Seite bereit gestellt.