Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit

12. September 2023 | Von | Kategorie: Bundeskinderschutzgesetz, News

Seit vielen Jahren setzen sich die Vereine, Verbände und weitere Träger im Landkreis Emsland für den Schutz der Kinder und Jugendlichen ein. Der Landkreis Emsland stellt den überwiegend ehrenamtlich Tätigen hierfür Rüstzeug und Arbeitshilfen zur Verfügung, die gemeinsam mit der Stadt Lingen (Ems), dem Kreisjugendring Emsland, dem Kreissportbund und der Sportjugend Emsland sowie der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim stetig weiterentwickelt werden.

Aktuell erhalten alle Träger, die Angebote für Kinder vorhalten, im 3-Jahres-Rhytmus eine erneuerte Vereinbarung vom Landkreis Emsland, welche diese unterzeichnen und zurücksenden.

Darüber wurde gemeinsam mit den oben erwähnten Kooperationspartnern eine neue Fortbildungsreihe zum Thema „Schutzprozesse gemeinsam gestalten“ erarbeitet, die aufbauend auf die Veranstaltungen im letzten Jahr der Erstellung eines Schutzkonzeptes mit noch mehr Praxisanteilen und konkreten Umsetzungsvorschlägen dienen soll. Eine Handreichung und Vorlagen für ein Schutzkonzept werden begleitend zu den Fortbildungen ausgehändigt.

Für diejenigen, die zum ersten Mal mit der Thematik und der Vereinbarung zu tun haben, bietet der Landkreis Emsland zu Beginn der Reihe eine Informationsveranstaltung an, in der das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt und die Eckpunkte der Vereinbarung  zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII erläutert werden.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an:

  • Ehrenamtliche Vorstände bzw. Verantwortliche für die Jugendarbeit im Verein / Verband
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die u.a. als Träger für die Jugendfeuerwehren, Jugendzentren und Schwimmbäder zuständig sind
  • Ehren- oder hauptamtlich Beschäftigte in Kirchengemeinden, die für Zeltlager, Kinderchöre oder Büchereien zuständig sind
  • Personen, die verantwortlich für gewerbliche und nicht gewerbliche Kurse oder Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind


Die Veranstaltungsreihe ist bereits beendet. Die Präsentationen stehen hier zur Verfügung:

  • Infoveranstaltung zur Vereinbarung 28.09.2023
    Referent/innen: Natalia Grinke (Stadt Lingen), Ulrich Engling (Landkreis Emsland)
    Warum soll/muss ich eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen abschließen. Wozu verpflichte ich mich? Was erhalte ich?
  • Risiko- und Potentialanalyse 10.10.2023
    Referent/innen: Dr. Dirk Themann (Beratungsstelle Logo des Dt. Kinderschutzbundes Lingen), Eva Schumacher (Pfarreiengemeinschaft Lingen Süd)
    Wo gibt es Situationen oder Orte in meiner Einrichtung/ meinem Verein, die (sexualisierte) Gewalt ermöglichen? Welche blinden Flecken gibt es?

  • Partizipation / Verhaltenskodex 02.11.2023
    Referent/innen: Marius Schmitt (TV Meppen), Sarah Albers (BDKJ Osnabrück), Natalia Grinke (Stadt Lingen)
    Gibt es Regeln zum Umgang miteinander in unserer Einrichtung/ unserem Verein? Werden persönliche Grenzen geachtet? Begegnen wir allen Mitwirkenden auf Augenhöhe?

    Präsentationen:
  • Beratungs- und Beschwerdewege / Qualitätsmanagement 14.11.2023
    Referentin: Dr. Julia Siebert (Beratungsstelle des Dt. Kinderschutzbundes Emsland-Mitte)
    Wissen alle Mitwirkenden, an wen sie sich in schwierigen Situationen wenden können? Ist auch Externen klar, wie die Einrichtung/ der Verein funktioniert und wen man ansprechen kann? Wie gehen wir mit Kritik um?
  • Vorgehen im Verdachtsfall / Umgang mit Beschuldigten 29.11.2023
    Referent/innen: Pia Menke (Landkreis Emsland), Franz Hüer (Stadt Lingen)
    Gibt es einen klaren Ablauf für einen Verdachtsfall und ist dieser allen bekannt? Wie gehen wir mit den Betroffenen und den Beschuldigten um? Was ist, wenn der Verdacht sich nicht bestätigt?




Informationen für Vereine, Verbände und weitere Träger der Jugendarbeit



Leitfaden für die Erstellung eines Schutzkonzeptes


Links



Weitere Informationen unter der E-Mail-Adresse kathrin.blome@emsland.de oder unter der Telefonnummer 05931-44 2439.

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